|   |   |   |   |   | 
 
 |   |   |   |   |   | 
 
Sie suchen?
 |   |   | 
 
 
 |   |   |   | 
 
Aktuelle MitteilungenWunschkennzeichenFormulareGEO-Portal Landkreiskarte anzeigen Text vergrößern
 
Termine
Wissenswertes
Wirtschaftsstandort und Region
Arbeit, Aus- und Weiterbildung
Gewerbeflächen im Landkreis Neu-Ulm
Existenzgründung
Centrum Electronic Business Landkreis Neu-Ulm
Umweltfreundliche Wirtschaft
Regionale Produkte
Cluster der Region
Cluster in Bayern
Wirtschaftsverbände und Handwerk
Tagungsstätten und Seminarräume
Auslandsmärkte
Kontakt
Ansprechpartner
Fördermittel

 

Fördermittel

Innovationsgutschein für kleine Unternehmen

Kleine Betriebe können seit dem 01.06.2009 mit staatlichen Innovationsgutscheinen wissenschaftliche Beratungen in Anspruch nehmen. Mit der Ausgabe von Innovationsgutscheinen für die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen sollen kleine Unternehmen an die Zusammenarbeit mit anerkannten Forschungseinrichtungen herangeführt und so fit für die Herausforderungen der Zukunft gemacht werden.

Weitere Informationen und Antragsformulare: www.innovationsgutschein-bayern.de



Förderprogramm Bayerischer Mittelstandsschirm

Der Mittelstandsschirm richtet sich vorrangig an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie an Angehörige der Freien Berufe mit
 

  • weniger als 250 Arbeitskräften,
  • Jahresumsatz max. 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme max. 43 Mio. Euro.

Die Bayerische Staatsregierung hat beschlossen, als Antwort auf die derzeitge Wirtschaftslage, das Bürgschaftsangebot der LfA erheblich auszuweiten. Mit einer erhöhten Risikotragfähigkeit kann die LfA den Hausbanken verstärkt Bürgschaften anbieten, die speziell auf die akuten Finanzierungsbedürfnisse der kleineren Betriebe im Handwerk, Einzelhandel, Dienstleistungsbereich, produzierendem Gewerbe und der Freien Berufe ausgerichtet sind.

Weitere Maßnahmen der LfA sind

  • der Akutkredit,
  • der Universalkredit zur Betriebsmittelfinanzierung,
  • die LfA Task Force,
  • der Runde Tisch Bayern.

Information
Telefonische Beratung und Terminvereinbarung, zum Ortstarif: 01801-212424
Allgemeine Anfragen und Informationen: www.lfa.de, Mail: info@lfa.de, Fax: 089-2124-2216



Bayerisches Technologieförderungs-Programm (BayTP)

Die Förderung ermöglicht mittelständischen Unternehmen die Entwicklung technologisch neuer Produkte und Verfahren. Es soll außerdem die Anwendung moderner Technologien in Produkten und in der Produktion erleichtern.

Antragstellung: über die Hausbank bei der Regierung von Schwaben.

Weitere Informationen: www.fips.bayern.de, Mail: infoibs@stmwivt.bayern.de, Tel. 089-2162-2537



Bayerisches Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen (BayTOU)

Gefördert werden die Entwicklung neuer Produkte und Verfahren und die in diesem Zusammenhang stehende Gründung von technologieorientierten Unternehmen.

Antragstellung: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie - Innovationsberatungsstelle Südbayern - , Prinzregentenstraße 28, 80538 München. Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg.

Weitere Informationen: www.fips.bayern.de, Mail: infoibs@stmwivt.bayern.de, Tel. 089-2162-2537



Fördermöglichkeiten in Bayern

Hier finden Sie den aktuellen Wegweiser zu Fördermöglichkeiten in Bayern, herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie.

Weitere Informationen oder Bestellung des gedruckten Exemplares: www.invest-in-bavaria.de/home